Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Sozialamt

Auch das Sozialamt ist ein Sozialleistungsträger und damit nach § 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1, Satz 2 SGB X und § 9 SGB I verpflichtet, die Kosten für den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers für Beratungen zu übernehmen. Solche Beratungsgespräche können z.B. folgende Themen behandeln:

  • Hilfe in Lebenslagen, in denen der (gehörlose) Mensch Unterstützung bedarf
  • Klärung von Sachfragen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung für Menschen über 65 Jahre und/oder erwerbsgeminderte Personen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfen zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

 

Informationen und Musterantrag zum Thema Dolmetscher-Kostenübernahme nach §82 SGB IX bei besonderen Anlässen finden Sie auf der Webseite der Fachdienste für Hörgeschädigte.

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