Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LDZ

 

Für Aufträge mit gesetzlicher Regelung (JVEG) gelten folgende Kostensätze:

  • 85€ pro Stunde (Dolmetsch-/Fahrt- und Wartezeit)
  • jede angefangene 1/2 Stunde mit 42,50€
  • Wegstreckenentschädigung 0,42 pro Kilometer, bzw. ÖPNV 2. Klasse

Für alle anderen Aufträge, sofern nicht anderweitig geregelt, gelten nachfolgende Kostensätze:

  • 85€ pro Stunde (Dolmetsch-/Fahrt- und Wartezeit)
  • jede angefangene 1/2 Stunde mit min. 42,50€
  • Wegstreckenentschädigung 0,42 pro Kilometer, bzw. ÖPNV 2. Klasse,
  • zzgl. Parkgebühren,
  • zzgl. Umsatzsteuer

Für Privat zu zahlende Aufträge können gesonderte Kostensätze vereinbart werden.


Ausfallkosten nach Bestätigung des Auftrages:

  • 14 Tage vor Auftragsbeginn: 50 %
  • 5 Werktage (Montag bis Freitag) vor Auftragsbeginn: 100 %

Bitte lassen Sie uns  Vorbereitungsmaterial, wie Ablaufplan, Reden, kurze Inhaltliche Erläuterung, etc. zukommen.