Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Jobcenter

Die Jobcenter sind für alle Menschen zuständig, die Arbeitslosengeld II (auch genannt Hartz IV) beziehen. Nach § 17 Abs. 2 SGB I§ 19 Abs. 1, Satz 2 SGB X und § 9 BGG können auch hier die Kosten für den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers übernommen werden, z.B. bei:

  • Stellung des Antrags auf ALG II
  • Beratungsgesprächen
  • Klärung von Sachfragen

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