Die Jobcenter sind für alle Menschen zuständig, die Arbeitslosengeld II (auch genannt Hartz IV) beziehen. Nach § 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1, Satz 2 SGB X und § 9 BGG können auch hier die Kosten für den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers übernommen werden, z.B. bei:
- Stellung des Antrags auf ALG II
- Beratungsgesprächen
- Klärung von Sachfragen