Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Jugendamt

Kinder, bzw. Jugendliche und deren Sorgeberechtigte haben grundsätzlich das Recht, die Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe – also des Jugendamtes – in Anspruch zu nehmen. Dies gilt sowohl für hörende als auch für gehörlose Menschen. Da auch das Jugendamt ein Sozialleistungsträger ist, stellt es gehörlosen Menschen nach § 17 Abs. 2 SGB I§ 19 Abs. 1, Satz 2 SGB X und § 8 SGB I bei Bedarf einen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung. Das kann z.B. der Fall sein bei:

  •  (Hilfeplan-)Gesprächen im Jugendamt, in der Familie sowie in teil- und
    vollstationären Jugenhilfeeinrichtungen
  •  Ambulanten Hilfen (z.B. Erziehungsberatung oder sozialpädagogische Familienhilfe)
  •  Besuchen im Rahmen des Umgangsrechtes

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Anschrift

Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache
Carl-Spitzweg-Str. 30
67227 Frankenthal

Kontakt:
​Telefon: 0 62 33 / 34 58-14
Telefax: 0 62 33/ 304 99-76
E-Mail: LDZ [at] gehoerlose-rlp.de